Sowohl bei der Verwirklichung Ihrer Ziele bei der Testamentsgestaltung, damit der Familienfrieden gewahrt bleibt, als auch bei der geduldigen Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinscaften, sowie bei der Realisierung Ihrer Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben, einschließlich der Einholung aller Auskünfte bei den Erben setzen wir uns DieTestamentsgestaltung
Ein Testament sollte individuell gestaltet werden.
Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist individuell zu würdigen.
Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie
„Hans erbt das Haus und Elfriede das Geld“.
Hier ist abzusehen, daß es später zu Auseinandersetzungen über die Höhe der Erbquote kommen wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche rechtliche Angriffspunkte. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder auch später im Erbrechtsprozeß über die Erbquote entscheiden.
Es ist nicht eine Frage der Größe Ihres Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten.
In diesem Fall benötigen Sie ein Testament.
Sie wollen, daß eines Ihrer Kinder möglichst nichts
aus Ihrem Nachlaß erhält?
Auch nicht den Pflichtteil!?
Hier gibt es keine „Patentlösung“ und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen juristischen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie
rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschtes Ziel zu gelangen.
Anfechtung von Testamenten
Sie vermuten, daß Ihr Vater bei Abfassung des
Testamentes testierunfähig war?
Ihr Stiefvater hat Ihre Mutter dahin beeinflußt,
Sie zu enterben?
Die meisten Testamente lassen durchaus unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten zu. Vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar - so auch notarielle
Testamente.
Es gibt Möglichkeiten, ein Testament “zu kippen”. Hier sind insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten.
Anwaltlicher Rat sollte deshalb möglichst frühzeitig eingeholt werden und nicht erst, wenn die Familie bereits zerstritten ist.
Ihr Ewald Roth
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