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Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht befasst sich mit allen Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen untereinander sowie Unternehmen. Die Grundlage für diese Rechtsbeziehungen bietet in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Davon erfasst werden grundsätzlich Regelungen zum Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB), des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), Darlehens- (§§ 488 ff. BGB) und Bürgschaftsrecht (§§ 765 ff. BGB), aber auch das Grundstücksrecht mit dem Recht über Hypotheken (§§ 1113 ff. BGB) und Grundschulden (§§ 1191 ff. BGB).

Haben Sie Rechtsfragen und benötigen Sie eine Beratung? Sie wollen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen? Wir unterstützen Sie dabei gerne, beraten Sie und leiten die notwendigen Schritte ein.

Ewald Roth Rechtsanwalt
Dipl. Verwaltungswirt

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