Patientenrecht
VORSORGEVOLLMACHT und PATIENTENVERFÜGUNG
Niemand
ist davor sicher, dass er plötzlich oder während einer Erkrankung längere Zeit oder gar für immer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen und Entscheidungen nicht oder nur noch
eingeschränkt treffen kann. Die Zahl der Menschen, die pflegebedürftig in Pflegeheimen oder zu Hause versorgt werden, nimmt ständig zu. Je höher das Alter ist, desto mehr steigt das Risiko, aufgrund
einer alterstypischen Krankheit in Demenz zu verfallen und nicht mehr für seine eigenen Angelegenheiten sorgen zu können.
Aber auch junge Menschen können durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit zeitweise bewusstlos, dauerhaft pflegebedürftig werden oder in ein ständiges Koma fallen. Die meisten Menschen möchten
deshalb in Form einer Patientenverfügung den Ärzten und Pflegeverantwortlichen verbindlich mitteilen, wie sie eines Tages behandelt und gepflegt werden wollen, wenn sie sich selbst nicht mehr dazu
äußern können. Genauso wichtig ist es, dass in einem Notfall eine Person des Vertrauens für jemanden stellvertretend Entscheidungen trifft, alltägliche Angelegenheiten erledigt und das Vermögen
verwaltet. Insbesondere der schnelle und korrekte Umgang mit Banken ist unumgänglich. Deshalb und um einen vom Gericht bestimmten Betreuer zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu
errichten.
KANZLEI ROTH
