ERBRECHT
Sowohl bei der Verwirklichung Ihrer Ziele bei der Testamentsgestaltung, damit der Familienfrieden gewahrt bleibt,
als auch bei der geduldigen Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften,
sowie bei der Realisierung Ihrer Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben, einschließlich der Einholung aller Auskünfte bei den Erben setzen wir uns gerne und engagiert für Ihre Interessen ein.
TESTAMENTSGESTALTUNG
Ein Testament sollte individuell gestaltet werden:
Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist anders.
Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „Hans erbt das Haus und Elfriede das Geld“. Hier ist abzusehen, daß es später Auseinandersetzungen über die Höhe der Erbquote geben wird.
Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später
im Erbrechtsprozeß über die Erbquote entscheiden.
Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein
Testament.
Sie wollen, daß eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlaß erhält? Auch nicht den Pflichtteil?
Gerade hier gibt es keine „Patentlösung“ und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie
rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschtes Ziel zu gelangen.
Anfechtung von Testamenten
Sie vermuten, daß Ihr Vater bei Abfassung des Testamentes
testierunfähig war?
Ihr Stiefvater hat Ihre Mutter dahin beeinflußt, Sie zu enterben?
Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar - auch notarielle Testamente.
Es gibt Möglichkeiten, ein Testament “zu kippen”. Hier sind jedoch insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten.
Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist.
Ewald Roth
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KANZLEI ROTH
